Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bildungsangebote der Stiftung Internationales Begegnungszentrum St. Marienthal (IBZ)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Bildungsangebote des IBZ.

2. Ausschluss von der Teilnahme

Das IBZ behält sich das Recht vor, Teilnehmende in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug oder Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet.

3. Haftung

Das IBZ haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden, wie Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände, ist ausgeschlossen.

4. Datenschutz

Das IBZ versichert, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Personenbezogene Daten werden nur für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung genutzt. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit der Be- und Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken einverstanden.

5. Nebenabrede

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6. Vertragswirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Görlitz.

8. Anwendbares Recht

Auf Vertragsverhältnisse sowie auf Ansprüche, die aus Vertragsverhältnissen erwachsen, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Familienbildungsveranstaltungen gelten darüber hinaus folgende Regelungen:

9. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Familienbildungsangeboten hat in jedem Fall schriftlich beim IBZ zu erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde/die Kundin diese AGB an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs beim IBZ berücksichtigt und bestätigt. Dadurch kommt der Vertrag mit dem IBZ zustande. Bestätigte individuelle Angebote bedürfen zur Wirksamkeit keiner weiteren Bestätigung durch das IBZ. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt das IBZ dies umgehend mit.

10. Widerrufsrecht

Kunden/innen im Sinne von § 13 BGB können ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag bereits erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

11. Kosten

Die Kosten für die Teilnahme sind dem Anmeldenden/der Anmeldenden bekannt. Die Rechnungslegung bzw. Das Einsammeln der Teilnehmergebühr erfolgt mit Zusendung der Anmeldebestätigung oder spätestens zu Beginn der Veranstaltung.

12. Zahlungsbedingungen

Das Entgelt ist unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. diverse Fördermittelgeber) innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung bzw. während der Veranstaltung zu bezahlen.

13. Rücktritt und Kündigung

Der bzw. die Anmeldende hat das Recht, bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim IBZ.

Bei späterem Rücktritt werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

– bei weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn: 50 % der Gesamtkosten;

– bei weniger als 7 Kalendertagen vor Beginn oder bei Fernbleiben ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100 % der Gesamtkosten.

Alternativ hat der bzw. die Anmeldende das Recht, eine/n (geeigneten) Ersatzteilnehmer/in zu benennen, der/die in das Vertragsverhältnis eintritt. In diesem Fall werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt.  Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Absage oder Programmänderung

Das IBZ behält sich das Recht vor, insbesondere bei nicht ausreichender Zahl von Anmeldungen oder höherer Gewalt, Bildungsangebote abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den/die Teilnehmende/n weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

 

Ostritz, Dezember 2021

Der Stiftungsdirektor